Leistungen des Ausbildungsbetriebes

Neben deiner monatlichen Ausbildungsvergütung kannst du noch weitere Zahlungen von deinem Ausbildungsbetrieb erhalten, die nicht gesetzlich geregelt sind. Du hast keinen festen Anspruch darauf, außer dein Betrieb ist an einen Tarifvertrag gebunden. Es handelt sich um Leistungen, die dein Ausbildungsbetrieb freiwillig zahlt.

Jeder Auszubildende hat ein Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.

Hier findest du eine zusammengestellte Tabelle der angemessenen Vergütung von Handwerksberufen.

Die Zahlung erfolgt einmal im Jahr (meist vor dem Sommerurlaub im Juni oder Juli). Bitte beachte, es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, außer der Betrieb ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Die Zahlung erfolgt meist im November oder Dezember. Die Höhe kann ein fester Betrag oder ein Prozentanteil einer Monatsvergütung sein. Bitte beachte, es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, außer der Betrieb ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer (hierzu gehörst auch du als Azubi) wird vom Staat gefördert. Voraussetzung ist, dass dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge in deine Vermögensanlage (z.B. private Altersvorsorge, Bausparvertrag) für dich abführt. Er kann diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen, sodass du nichts oder nur einen Teil selbst bezahlen musst.

Die Zahlung ist entweder in einem Tarifvertrag geregelt oder eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Bei bestimmten Anlageformen zahlt dir der Staat sogar zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bzw. eine Wohnungsbauprämie. Außerdem können vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.